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News & Tipps

Koste es was es wolle!
Damit die Hilfe rasch und unbürokratisch dort ankommt, wo sie benötigt wird!
…..
Diese und ähnliche Aussagen kennen wir von den politisch Verantwortlichen in Zusammenhang mit den Hilfsleistungen für die österreichischen Unternehmern.

Was aber bedeutet der nunmehr gestartete Hilfsfonds wirklich?
Was sind die Voraussetzungen?
Welche Kosten werden ersetzt?
Und in welcher Höhe erfolgt dies?

Das sind nur ein paar Fragen, die sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer stellen.

In unserem Video geben wir einen kurzen und einfachen Einblick in die Ausgestaltung des neuen Hilfsinstruments namens „Corona-Fixkostenzuschuss“.

„Koste es was es wolle!“ oder „… damit die Hilfe rasch und unbürokratisch dort ankommt, wo sie benötigt wird!“ – diese und andere Aussagen unserer politischen Führung klingen noch bei so manchem Unternehmer in den Ohren. Zwischenzeitig haben sich aber teils Frust, Ärger, Enttäuschung und auch Existenzängste im Unternehmertum breit gemacht. Nur wenige haben bislang finanzielle Unterstützung erfahren dürfen, oder zumindest bei weitem nicht in dem Ausmaß, wie es vielleicht nötig wäre.

In einer Krisensituation ist man als Unternehmer besonders gefordert. Zum ersten Schock und der Ungewissheit gesellt sich rasch das Verantwortungsbewusstsein den anderen gegenüber. Man muss sich nicht nur um sich und seine Sorgen kümmern, sondern auch um die Mitarbeiter, die Geschäftspartner und nicht zuletzt auch um das private Umfeld und die Familie.

Dass vieles nicht „rasch und unbürokratisch“ in Zusammenhang mit den Corona-Unterstützungsleistungen von statten geht, hat sich gezeigt. Vermutlich gab es aber auch keinen Masterplan der Regierung für eine weltweite Pandemie und die wirtschaftlichen Auswirkungen. In den nachfolgenden Absätzen wollen wir einen kurzen Überblick über die meisten der derzeitigen Fördermöglichkeiten geben und aufzeigen, wie diese sinnvoll miteinander kombiniert werden können.

Nachdem die Auszahlungen der Phase 1 (größtenteils) abgeschlossen sein dürften, startet am 20. April die zweite Phase des Härtefallfonds.

Nunmehr sind mehr Unternehmer antragsberechtigt, da z.B. die Mehrfachversicherung kein Ausschlussgrund mehr ist. Auch die Einkommensobergrenzen und -untergrenzen sind entfallen. Weiters können in Phase 2 auch die Gründer des heurigen Jahres einen Antrag stellen.

In der zweiten Phase bedarf es teilweise anderer Informationen und Unterlagen als in Phase 1.

Wichtig ist auch, dass für jeden "Corona-Monat" ein neuer Antrag zu stellen ist und die Anspruchsberechtigung jeweils neu zu prüfen ist.

In unserem Video erklären wir gemeinsam mit unserer Kollegin Christina Moser von Wirtschaftstreuhänder Weinzinger und Partner Steuerberater GmbH die wichtigsten Eckpunkte!

Das Land Oberösterreich unterstützt Menschen und Betriebe mit 580 Millionen Euro!

115 Millionen sind hierfür insbesondere für kleine und mittlere Betriebe vorgesehen:

15 Mio stehen für Direktzuschüsse zu Kosten während der Krise zur Verfügung. Im Ausmaß von 100 Mio Euro werden Corona-Bürgschaften für krisenbedingte Finanzierungen übernommen. Und dies offensichtlich, ohne die sogenannten URG-Kriterien (8 % Eigenkapitalquote und 15 Jahre fiktive Schuldentilgungsdauer) erfüllen zu müssen.

In unserem Video informieren wir über diese beiden Pakete des Landes Oberösterreich.

Der mit 15 Mrd. dotierte Corona-Hilfsfonds wird über die neu gegründete Finanzierungsagentur COFAG abgewickelt werden. Betroffene Unternehmen bekommen bis zu 75 % der Fixkosten während der Corona-Krise ersetzt.

Die zur Auszahlung kommenden Zuschüsse sind steuerfrei und nicht rückzahlbar.

In unserem Video informieren wir unter anderem über die Antragstellung, die Staffelung der Zuschusshöhen und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme.

1 Mrd. Euro!
nicht rückzahlbar!
steuerfrei!
missglückt?!

Die Phase 1 des sogenannten Corona-Härtefallfonds brachte manche Schwierigkeiten und auch Ungerechtigkeiten mit sich!

In der am 16. April startenden Phase 2 wurden einige Verbesserungen vorgenommen. Hierzu informieren wir in unserem Video.

Lange ersehnt startet heute um 17.00 Uhr die Möglichkeit der Antragstellung auf Unterstützungen aus dem "Coronavirus-Härtefall-Fonds".

Dieser ist (vorerst) mit einem Budget von 1 Milliarde Euro ausgestattet und dient vorrangig zum Abfedern von existenzbedrohenden Engpässen für Ein-Personen-Unternehmen, Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter, Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, freie Dienstnehmer, etc.

Die Antragstellung hat online über das Portal der Wirtschaftskammer zu erfolgen. Über die genaue Vorgehensweise, die voraussichtliche Höhe der Zuschüsse und die benötigten Unterlagen informieren wir hier in unserem Video.

38 Mrd. Euro Hilfspaket von der Regierung verkündet - welche Möglichkeiten der Inanspruchnahme gibt es?

+ Härtefonds mit 1 Mrd. Euro dotiert / Antragstellung voraussichtlich ab Freitag online über WKO möglich, aber nur geringe Höhe der Erstunterstützung zu erwarten

+ Notfallfonds mit 15 Mrd. Euro dotiert / Antragstellung voraussichtlich ab Mittwoch / vorrangig für Betriebe welche aufgrund Verordnung schließen mussten

+ Haftungsgarantien von AWS und ÖHT für Überbrückungskredite schädlich für steuerfreie Zuschüsse und Förderungen?

Die erste Woche "Coronavirus & Wirtschaft Österreichs" ist geschlagen!

In diesem Zusammenhang gibt es in diesem Video ein paar News, Tipps und Informationen zu den Themen

+ Registrierkasse und Corona
+ Abgaben an die Finanz
+ Stundungen durch die ÖGK
+ Arbeiten auf der Baustelle erlaubt?
+ Covid-19-Härtefonds für EPU und Kleinstunternehmen

Aufgrund der sich laufend ändernden Rahmenbedingungen raten wir dringend an, sich im Internet jeweils über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren!

Aktuell erreichen uns immer mehr Anfragen auch von Arbeitnehmern zum Corona-Kurzarbeitsmodell.

Daher gibt es hier eine kurze und prägnante Übersicht für Arbeitgeber UND Arbeitnehmer.

Da es derzeit laufend Änderung gibt, bitte immer den aktuellen Stand der Dinge im Internet entsprechend recherchieren!!

Heute haben uns erfreuliche Informationen von Seiten der ÖGK erreicht:

• Ausständige Beiträge werden nicht gemahnt
• Eine automatische Stundung erfolgt, wenn die Beiträge nicht, nur teilweise oder nicht fristgerecht eingezahlt werden
• Ratenzahlungen werden formlos akzeptiert
• Es erfolgen keine Eintreibungsmaßnahmen
• Es werden keine Insolvenzanträge gestellt

Auch im Bereich der Kurzarbeit gibt es gute Nachrichten: nunmehr ist es fix, dass die Sozialversicherungsbeiträge bereits ab dem ersten Monat übernommen werden und nicht wie bislang ab dem vierten Monat!

Die Schlacht des ersten Tages in dieser außergewöhnlichen Situation ist geschlagen ...

Im Laufe des Tages folgten der ersten Panik der Betriebe rasch besonnenes Handeln und unternehmensstrategisches Denken!

Im Video ein kurzer Rückblick und ein paar Tipps für das weitere Vorgehen.

Das neue Kurzarbeitsmodell soll

- eine Reduktion der Arbeitszeit auf null Stunden ermöglichen
- einen raschen Abschluss der Vereinbarungen ermöglichen
- finanziell stärker und rascher unterstützen als bisher
- übereilte Auflösungen von Dienstverhältnissen vermeiden


Hier ein erster grober Überblick über das neue Kurzarbeitsmodell

Informationen zu einer ersten Vorab-Information des Bundesministeriums für Finanzen
 
finden Sie in einem unserer Videos
 

Der eine oder die andere wird sich noch an folgende Begebenheiten in der Kindheit erinnern können: Die Eltern bauen ein Haus und alle Freunde, Verwandten und Nachbarn helfen dabei mit. Der Vater ist beschäftigt mit dem Holen von Material im Baumarkt, die Mutter und die Oma kochen für die fleißigen Helfer und der Opa urgiert quasi als Polier und beaufsichtigt alles mit strengstem Auge. Und im Jahr darauf baut einer der fleißigen Helfer selbst ein Haus und alle Freunde kommen wieder zusammen und helfen mit.

So fand auf den Baustellen ab Freitagmittag teils geschäftiges Treiben statt und die Professionisten, welche während der Woche arbeiten, wurden kräftig unterstützt und der Bau rasch fertiggestellt.

Aber halt! Darf man das? Einfach seine Arbeitsfertigkeiten und seine Zeit zur Verfügung stellen? Was fällt unter familienhafte Mitarbeit oder Nachbarschaftshilfe und was ist Pfusch?

Wenn aus einer Tätigkeit Verluste entstehen, können diese grundsätzlich mit Gewinnen aus anderen Tätigkeiten im selben Jahr ausgeglichen werden. Wenn diese Tätigkeiten trotzdem  dauerhaft kein positives Gesamtergebnis bringen, fallen sie aus Sicht der Einkommensteuer unter den Begriff der sogenannten Liebhaberei. Dies bedeutet, dass kein Ausgleich zu diesen Einkünften erfolgen kann. Im Gegenzug sind aber auch Gewinne, welche quasi zufällig entstehen, nicht steuerpflichtig.

Die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug sind im Umsatzsteuergesetz genau und restriktiv geregelt. So ist es notwendig, dass der Empfänger der Leistung Unternehmer ist, eine Leistung vorliegt, welche der Umsatzsteuer unterliegt und die Leistung oder Lieferung für das Unternehmen des Empfängers ausgeführt wird. Weiters muss die Lieferung oder Leistung im Inland erfolgen . Neben diesen materiell rechtlichen Voraussetzungen ist für den Abzug der Vorsteuer wichtig, dass die ausgestellte Rechnung alle geforderten Merkmale des § 11 UStG erfüllt. Hierbei spricht man von sogenannten formellen Voraussetzungen.

Wenn diese formellen Voraussetzungen - auch zum Teil - nicht erfüllt waren, wurde bislang das Recht auf Abzug der Vorsteuer versagt. Falls die formellen Mängel zum Beispiel im Zuge einer Überprüfung durch die Finanz festgestellt wurden und es nicht mehr möglich war, die Rechnungen durch den Aussteller entsprechend berichtigen zu lassen, konnte es nachträglich zu entsprechenden Nachzahlungen bzw. Rückzahlungen kommen.

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