Coronavirus - optimale Kombination der Förderungen und Zuschüsse - 12.05.2020
„Koste es was es wolle!“ oder „… damit die Hilfe rasch und unbürokratisch dort ankommt, wo sie benötigt wird!“ – diese und andere Aussagen unserer politischen Führung klingen noch bei so manchem Unternehmer in den Ohren. Zwischenzeitig haben sich aber teils Frust, Ärger, Enttäuschung und auch Existenzängste im Unternehmertum breit gemacht. Nur wenige haben bislang finanzielle Unterstützung erfahren dürfen, oder zumindest bei weitem nicht in dem Ausmaß, wie es vielleicht nötig wäre.
In einer Krisensituation ist man als Unternehmer besonders gefordert. Zum ersten Schock und der Ungewissheit gesellt sich rasch das Verantwortungsbewusstsein den anderen gegenüber. Man muss sich nicht nur um sich und seine Sorgen kümmern, sondern auch um die Mitarbeiter, die Geschäftspartner und nicht zuletzt auch um das private Umfeld und die Familie.
Dass vieles nicht „rasch und unbürokratisch“ in Zusammenhang mit den Corona-Unterstützungsleistungen von statten geht, hat sich gezeigt. Vermutlich gab es aber auch keinen Masterplan der Regierung für eine weltweite Pandemie und die wirtschaftlichen Auswirkungen. In den nachfolgenden Absätzen wollen wir einen kurzen Überblick über die meisten der derzeitigen Fördermöglichkeiten geben und aufzeigen, wie diese sinnvoll miteinander kombiniert werden können.
Erste Hilfe – „Leben vorübergehend retten“
Die ersten Maßnahmen, welche auch sofort gewirkt haben, waren die Möglichkeiten, fällige Steuern und Beiträge zur Gesundheitskasse und der SVS zu stunden oder herabzusetzen. Laut Berichten der letzten Tage, wurden alleine von der Finanz 190.000 Stundungsansuchen großteils positiv bearbeitet. Das Ausmaß dürfte sich bei rund 4,6 Mrd. Euro belaufen. Die Stundungen haben insofern rasch gewirkt, dass am Fälligkeitstag 16. März (der 15. März war ein Sonntag) insbesondere die Umsatzsteuern und die Beiträge zur Gesundheitskasse nicht zu entrichten waren. Die Liquidität stand daher für andere Zahlungen zur Verfügung und der Betrieb konnte trotz erstem Schock vorerst einigermaßen aufrechterhalten werden. Aber Achtung: gestundet heißt nicht geschenkt! Später mehr dazu.
Mitarbeiter nicht verlieren – die Corona-Kurzarbeit!
Der erfahrene Unternehmer weiß, dass ein gutes Mitarbeiterteam die wertvollste Ressource im Unternehmen ist. Wenn Aufträge wegbrechen oder Bestellungen storniert werden, können auch die Mitarbeiter nicht bezahlt werden. Um hier die Unternehmen zu unterstützen, wurde ein Modell der Kurzarbeit eingeführt. Rasch versprochen, war die Umsetzung mit zahlreichen Änderungen zwar mehr als holprig (und ist es aufgrund von verschiedensten Unklarheiten nach wie vor). Aber der Grundgedanke, nämlich die Mitarbeiter nicht kündigen zu müssen und so vielleicht dauerhaft an Mitbewerber zu verlieren, hat ganz gut funktioniert. In einem ersten Schritt konnte (und kann) man den Antrag auf Kurzarbeit für bis zu drei Monate stellen. Der frühestmögliche Beginn war rückwirkend der 1. März. Somit endet für manche am 31. Mai diese erste Phase der Kurzarbeit. Soweit notwendig, kann ein Antrag auf eine Verlängerung um weitere drei Monate gestellt werden. Weitere Verlängerungsmöglichkeiten werden bereits diskutiert.
Die Antragstellung auf Verlängerung kann voraussichtlich ab Mitte Mai über das e-AMS Konto gestellt werden. Es sind neue Sozialpartnervereinbarungen zu treffen und mit der Antragstellung zu übermitteln. Da die technische Umsetzung derzeit in Ausarbeitung ist, können noch keine weiteren Details zur Antragstellung angeführt werden. Auf jeden Fall sollte man sich ausreichend Zeit nehmen, um sich vor der Verlängerung eingehend zu informieren. Wenn die Einreichung vollständig und richtig erfolgt, dürfte es binnen 48 Stunden zu den Zusagen der Verlängerung kommen.
Härtefallfonds & Hilfsfonds – die große Kohle!?
Der Corona-Härtefallfonds ist zwischenzeitig in der Phase 2. Die erste Phase brachte für viele rasche Auszahlungen – zumindest bis zu Euro 1.000,00. Die Phase 2 bringt nun die Möglichkeit, monatlich bis zu Euro 2.000,00 als Unterstützung zu bekommen. Für insgesamt drei Monate. Diese drei Monate können je nach Günstigkeit der Berechnung in einem Zeitraum von sechs Monaten frei gewählt werden (von 16. März bis 15. September). Die Voraussetzungen wurden mehrfach gelockert, die Berechnungsmodalitäten hingegen mehrfach verkompliziert. Grundsätzlich soll der Härtefallfonds wohl zur Bestreitung des privaten Lebensunterhalts des Unternehmers dienen.
Zwischen 25 % und 75 % der Fixkosten (inkl. z.B. verdorbener Ware und angemessenem Unternehmerlohn) bekommen die Unternehmen als steuerfreien, nicht rückzahlbaren Zuschuss aus dem Hilfsfonds! Allerdings fließt das Geld in Tranchen und teils vielleicht zeitverzögert …
Bei Umsatzrückgängen ab 40 % ist man förderwürdig. Die Anträge für das erste Drittel können voraussichtlich ab dem 20. Mai über Finanzonline gestellt werden. Die neue Finanzierungsagentur „COFAG“ prüft die Anträge. Für das zweite Drittel kann der Antrag ab 19. August eingebracht werden und für den Rest ab 19. November. Soweit, so gut. Aber wie die Liquidität bis zur Auszahlung aufrechterhalten?
100 % Ausfallsbürgschaft – die Rettung durch AWS, ÖHT und Co!?
Für die Überbrückung der Zeit bis zur Auszahlung der Mittel aus dem Hilfsfonds und zur eventuellen Verlustfinanzierung ist es notwendig, von den Banken die entsprechenden Kredite zu bekommen. Bis zu 100 % der sogenannten Überbrückungsfinanzierungen werden von den Förderstellen AWS oder ÖHT übernommen werden. Hier kommt jedoch ein Begriff ins Spiel, welcher bislang vielen unbekannt war: „UiS“. Dies ist nichts anderes, als die Abkürzung für „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Geprüft wird hier vereinfacht gesagt, ob vom Stammkapital unter Berücksichtigung von Rücklagen und Gesellschafterverrechnungen noch die Hälfte vorhanden ist. Die Prüfung hat grundsätzlich nicht für Einzelunternehmen oder Einnahmen-Ausgaben-Rechner zu erfolgen. Weiters ist zu bestätigen, dass kein Insolvenzverfahren anhängig ist oder die Voraussetzungen dafür vorliegen. Auch ein staatlicher Umstrukturierungsplan wäre hinderlich.
Im Bereich der Ausfallsbürgschaften haben die letzten Tage gezeigt, dass es noch sehr viel Unsicherheit und Unklarheiten gibt – sowohl bei den Banken, als auch bei den Unternehmen.
Da die Ausfallsbürgschaften für manche Unternehmen aufgrund der Voraussetzungen nicht in Frage kommen werden, haben die Bundesländer teilweise zusätzliche Pakete geschnürt. So z.B. das Land OÖ mit der „Corona-Bürgschaft“ durch die OÖ Kreditgarantiegesellschaft. Diese soll genau für jene Unternehmen in Frage kommen, welche bei den Bundesförderungen aufgrund der Voraussetzungen nicht zum Zug kommen.
Achtung: bei der Höhe der Überbrückungsfinanzierung sollten nicht nur die laufenden Fixkosten in die Berechnung einfließen. Es ist nicht darauf zu vergessen, dass die gestundeten Steuern und Abgaben im Spätsommer und Herbst auch zu bedienen sein werden! Auch einen entsprechenden Polster für die Vorfinanzierung der Lohnauszahlungen sollte man mit berücksichtigen. Durch die zeitliche Verschiebung der Auszahlung der Kurzarbeitsbeihilfen, im Verhältnis zur Fälligkeit der Nettolöhne, wird auch hier eine Liquiditätslücke entstehen.
Viele weitere Einzelmaßnahmen
Begonnen über die Bundesländer, die Wirtschaftskammern der einzelnen Bundesländer und viele andere Stellen wie Tourismusverbände oder die AKM gibt es regional noch zusätzliche Unterstützungen. Hierzu am besten das Internet bemühen und etwas recherchieren.
Resümee
Stundungen von Steuern und Abgaben – kurzfristige Maßnahmen; sind im Spätsommer/Herbst zu begleichen – Berücksichtigung bei Überbrückungskrediten andenken!
Härtefallfonds – Auszahlungen laufen schon; max. für 3 Monate – jeweils maximal Euro 2.000,00 – vorrangig für die private Lebensführung des Unternehmers
Kurzarbeit – läuft bereits; erste Auszahlungen erfolgt und folgen weiter; Verlängerung ab Mitte Mai möglich; dient zur Erhaltung der Arbeitsplätze – keine unmittelbare Förderung des Unternehmens, sondern „Durchlaufposten“
Hilfsfonds – echte finanzielle Unterstützung für die Unternehmen zur Bedienung der Fixkosten; Auszahlung in drei Tranchen; Antragstellung ab 20. Mai
Haftungsübernahmen – dienen zur Aufrechterhaltung der Liquidität bis u.a. die Gelder aus dem Hilfsfonds einlangen;
Alle Angaben sind Momentaufnahmen und ohne Gewähr. Diese Informationen können sich laufend ändern.