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Familienhafte Mitarbeiter, Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit? Teil 1

Familienhafte Mitarbeiter, Nachbarschaftshilfe oder Schwarzarbeit? Teil 1

Der eine oder die andere wird sich noch an folgende Begebenheiten in der Kindheit erinnern können: Die Eltern bauen ein Haus und alle Freunde, Verwandten und Nachbarn helfen dabei mit. Der Vater ist beschäftigt mit dem Holen von Material im Baumarkt, die Mutter und die Oma kochen für die fleißigen Helfer und der Opa urgiert quasi als Polier und beaufsichtigt alles mit strengstem Auge. Und im Jahr darauf baut einer der fleißigen Helfer selbst ein Haus und alle Freunde kommen wieder zusammen und helfen mit.

So fand auf den Baustellen ab Freitagmittag teils geschäftiges Treiben statt und die Professionisten, welche während der Woche arbeiten, wurden kräftig unterstützt und der Bau rasch fertiggestellt.

Aber halt! Darf man das? Einfach seine Arbeitsfertigkeiten und seine Zeit zur Verfügung stellen? Was fällt unter familienhafte Mitarbeit oder Nachbarschaftshilfe und was ist Pfusch?

 

„Ah bisserl was geht immer!“

Schwarzarbeit bzw. Pfusch ist bei weitem kein Kavaliersdelikt! Nur gab es einmal Zeiten, in denen zum einen der Pfusch nicht durch organisierte Vereinigungen gewerbsmäßig betrieben wurde. Zum anderen gab es auch nicht so strenge Vorschriften und Strafdrohungen wie heute. Und vielleicht wurde über den einen oder anderen Schwarzarbeiter auch hinweggesehen? Das ist aber Geschichte, wie man so schön sagt.

Es wird manchem Leser vielleicht schon zu Ohren gekommen sein, dass nicht nur Unternehmen, die Gelder „schwarz“ kassieren, von der Finanz beäugt werden. Auch z.B. die „privaten Autoschrauber“ oder Häuslbauer bekommen vermehrt von der Finanzpolizei Besuch. In diesem Zuge kommt es durchaus zur Feststellung, dass der Helfende auch Geld für seine Dienste bekommt, dass er auf Baustellen z.B. verköstigt wird und dass ein bestimmtes System oder eine Dauerhaftigkeit dahinter stehen.

In diesem und einem folgenden Artikel werden wir auf die familienhafte Mitarbeit, die Nachbarschaftshilfe und die Folgen allfälliger Schwarzarbeit eingehen. Auch die eine oder andere Anekdote aus dem Beratungsleben und aus Erzählungen werden wir dabei einfließen lassen.

 

Definition Schwarzarbeit

Aus Wikipedia ist zu entnehmen: In Österreich wird für die Schwarzarbeit der Begriff Pfusch verwendet. Relevante Definition in diesem Zusammenhang ist: „Pfusch ist die Arbeit eines Fachmanns, unter Vermeidung von Steuern“. Der verwendete Begriff Steuern sollte wohl eher Abgaben heißen, da insbesondere auch Beiträge zur Sozialversicherung nicht abgeführt werden.

Im Allgemeinen gibt es keine Legaldefinition der Schwarzarbeit. Der Begriff wird z.B. für Belange des Ausländerbeschäftigungsrechts, für die Gewerbeausübung ohne Gewerbeberechtigung und natürlich auch für Steuerhinterziehung und Sozialbetrug verwendet.

 

Was ist familienhafte Mitarbeit in Betrieben?

Eine Prüfung der Dienstgebereigenschaft erfolgt anhand der getroffenen Vereinbarungen bzw. der tatsächliche gelebten Verhältnisse. Dies auch, wenn die Tätigkeiten durch nahe Angehörige ausgeübt werden. Natürlich ist jeder Fall individuell zu beurteilen, aber eine erste Orientierungshilfe kann einfach gegeben werden: Grundvoraussetzung ist die Unentgeltlichkeit. Es dürfen also keine Geldbezüge aber auch keine Sachzuwendungen (!) erfolgen. Auch eine bestimmte organisatorische Eingliederung, z.B. fixe Anwesenheits- oder Arbeitszeiten sowie fixe Aufgabenübertragungen können negative Auswirkungen nach sich ziehen. Meist jedoch nur in Zusammenhang mit einer entgeltlichen Abgeltung.

Unter den Begriff „nahe Angehörige“ subsumiert man insbesondere Ehegatten und eingetragene Partner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Großeltern und Geschwister. Als Grundregel gilt, je entfernter das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto eher wird ein Dienstverhältnis angenommen! Schwäger, Enkel, Pflegekinder, Schwiegerkinder oder Nichten und Neffen können daher rasch der Vermutung eines Dienstverhältnisses unterliegen. Häufig wird argumentiert, dass es nicht den Erfahrungen des täglichen Lebens entspricht, dass diese unentgeltlichen Einsatz für jemanden erbringen.

 

Praxistipp

Mit Gültigkeit seit dem 01. Jänner 2015 gibt es ein Merkblatt zum Thema familienhafte Mitarbeit in Betrieben. Das Merkblatt kann unter folgendem externen Link heruntergeladen werden: "Merkblatt familienhafte Mitarbeit"

 

Natürlich stehen wir für Auskünfte jederzeit gerne zur Verfügung!

 

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