Erfahrene Beratung
in allen Belangen des steuerrechtlichen Finanzstrafrechts
Sie sehen sich mit Vorwürfen zu Steuerhinterziehung konfrontiert? Sie erwägen eine Selbstanzeige oder vermuten Finanzordnungswidrigkeiten?
Der anerkannte Experte für Finanzstrafrecht im Steuerwesen Joachim Aigner ist Ihr kompetenter Berater und Vertreter in Verfahren rund um das Finanzstrafrecht!
- Verschwiegenheitspflicht zu steuerrechtlichen Offenlegungen
- Erstberatung zum Sachverhalt (Offenlegung)
- Antrag auf Akteneinsicht
- Rechtfertigung mit Ziel der Einstellung des Verfahrens
- Begleitung des Prüfverfahrens
- Verfahrensvorbereitung
- Begleitung in möglichen Gerichtsverhandlungen
Verschwiegenheitspflicht:
Viele Klienten wünschen sich bei möglichen Delikten der Steuerhinterziehung eine Erstberatung zum Sachverhalt, die absolut vertraulich und ohne strafrechtliche Konsequenten erfolgt. Als Steuerberater und Experte für Finanzstrafrecht im Steuerwesen bin ich gesetzlich zu dieser Verschwiegenheit verpflichtet. Alles was in der Offenlegung einer Erstberatung besprochen wird, wird absolut vertraulich behandelt. Auch wenn sich ein Klient möglichweise nach der Erstberatung dazu entschließt, den Sachverhalt nicht weiter verfolgen zu lassen.Formen der Steuerhinterziehung:
Mit welchem Anliegen Klienten und Unternehmen meine Fachberatung anstreben, ist unterschiedlich gelagert.
- Es wird bewusst Steuerhinterziehung begangen und der Klient wird reuig und möchte eine Selbstanzeige erstatten.
- Es soll eine Selbstanzeige vor einer anstehenden Steuerprüfung vorgenommen werden.
- Es wurde eine Anzeige wegen möglicher Steuerhinterziehung erstattet und der Klient benötigt eine kompetente Rechtsvertretung für das anstehende Verfahren.
- Der Klient muss sich in einem Verfahren wegen Steuerhinterziehung verantworten und braucht einen Strafverteidiger im anstehenden Prozess.
- In seltenen Fällen kommt es auch zu einer unwissentlichen Steuerhinterziehung.
In allen Fällen sorgt die Begleitung durch einen Finanzstrafexperten für eine möglichst reibungslose Abwicklung im Sinne des Klienten.
Ablauf einer Beratung
& Vertretung im Finanzstrafrecht
Joachim Aigner ist einer von rund 450 in Österreich staatlich anerkannten Experten für Finanzstrafrecht im Steuerrecht. Er bringt die nötige Expertise ein, um Sie optimal zu beraten und in Finanzstrafrechtsverfahren zu vertreten.
Der Ablauf einer Beratung & Vertretung:
Erstberatung zum Sachverhalt
Egal ob Sie eine Selbstanzeige in Erwägung ziehen oder sich mit einer Anzeige zu möglicher Steuerhinterziehung konfrontiert sehen. Im ersten Schritt erfolgt eine persönliche Beratung zum Sachverhalt samt Offenlegung. Diese Beratung unterliegt der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Experte Joachim Aigner erklärt Ihnen die möglichen Konsequenzen des dargestellten Sachverhalts und Sie können mögliche nächste Schritte mit ihm besprechen.
Akteneinsicht bei Steuerstrafverfahren
Sehen Sie sich mit einer Anzeigen wegen Steuerhinterziehung konfrontiert wird nach einer Beratung und Beauftragung durch Joachim Aigner als Ihre Vertretung eine offizielle Akteneinsicht bei den Steuerbehörden beantragt. Durch diese Akteneinsicht kann der Sachverhalt exakt analysiert werden und nächste Schritte können in die Wege geleitet werden. Joachim Aigner hält Sie als Klient zu allen Sachverhalten und Vorgehensweisen stetig auf dem Laufenden und bindet Sie in den Prozess aktiv ein.
Ihr Vertreter in einem Prozess
Beim Prozess ist Joachim Aigner als Ihr Vertreter bei der Verhandlung und der Nachbereitung dieser an Ihrer Seite. Er leitet Sie souverän und mit juristischer Fachkompetenz durch den gesamten Prozessverlauf. Alle nötigen Akten und Unterlagen werden für den Prozess vorbereitet und sind am Tag der Verhandlung griffbereit. In der persönlichen Prozessbegleitung strebt Joachim Aigner für Sie das bestmögliche Ergebnis an und ist auch auf menschlicher Ebene Ihr Partner.
Betreuung bei der Bedienung einer möglichen Strafe
Wie kann eine Finanzstrafe am besten bedient werden? Auch bei der Beantwortung dieser Frage steht Ihnen Joachim Aigner mit Erfahrung und Lösungskompetenz zur Seite. Es werden die möglichen Optionen gemeinsam aufgeschlüsselt und ein gangbarer Weg zur Begleichung von Finanzstrafen gefunden.
Sie bevorzugen das persönliche Gespräch? Rufen Sie mich an:+43 7752 22 660