AdobeStock_1218122
AdobeStock_1218122-kfgefkrj68a9spa

Jahres­abschluss:
Steuerliche Gestaltungs­räume nutzen

Mit Kompetenz und Erfahrung widmet sich unser Steuerberater-Team dem Jahresabschluss für Unternehmen. Für den Jahresabschluss müssen einerseits gesetzliche Vorgaben aus dem Steuer- und Unternehmensrecht eingehalten werden, andererseits dient der Abschluss als Lagebericht für unternehmerische Entscheidungen.

Erstellung Ihres Jahres­abschlusses

Je nach Unternehmensform sind unterschiedliche Formen des Jahresabschlusses festgelegt. Unsere Steuerkanzlei aus Ried im Innkreis bietet alle Varianten, die für Unternehmen in Österreich relevant sind:

  • Bilanzerstellung: Es wird eine Bilanz mit Aufschlüsselung aller Aktiva und Passiva zum Bilanzstichtag erstellt. Auch die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) zur Ermittlung von Jahresgewinn oder -verlust sowie Anhänge für Erläuterungen zur Bilanz und GuV werden erstellt. Bei Bedarf ist auch die Erstellung von Sonderbilanzen möglich.
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung: Für nicht buchführungspflichtige Unternehmen reicht für den Jahresabschluss die Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung. Das Ziel ist eine transparente Aufschlüsselung von Einnahmen und Ausgaben, um eine Gewinnermittlung durchzuführen.
  • Pauschale Gewinnermittlung: Für EPUs kann eine pauschale Gewinnermittlung attraktiv sein. Deshalb vergleichen wir im Zuge des Jahresabschlusses stets, ob eine Pauschalierung zur Gewinnermittlung für Ihren Betrieb sinnvoll ist. Wenn ja, besprechen wir diese Option samt allen Auswirkungen mit Ihnen, damit Sie eine Entscheidung treffen können.

Wenn Sie eine erfahrene Kanzlei für einen konformen Jahresabschluss samt steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten suchen, ist Kanzlei Aigner in Ried im Innkreis Ihr Partner.

Optimale Nutzung steuerlicher Gestaltungs­möglich­keiten

Als erfahrene Steuerberater unterstützen wir Unternehmer bei der individuellen Nutzung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Sicherheitsbedürfnis und Gestaltungsmöglichkeiten müssen stets gemeinsam abgewogen werden. Dabei gibt es für uns kein Schema F, sondern eine persönliche Beratung für eine maßgeschneiderte Ausgestaltung entlang Ihrer Bedürfnisse und Zielsetzungen.

Besprech­ung des Jahres­abschlusses

Wir betrachten den Jahresabschluss als wertvolles Instrument für die strategische Unternehmensführung. In der Jahresabschluss-Besprechung mit Steuerberater Joachim Aigner analysieren wir gemeinsam die Erkenntnisse:

  • Entwicklung Ihres Unternehmens
  • Besprechung von Abweichungen und deren Ursachen
  • Optimierungspotenziale

Wie stellen die Ergebnisse aus dem Jahresabschluss den unternehmerischen Zielsetzungen gegenüber. Soll/kann alles so weiterlaufen oder sind Anpassungen wichtig, um gesteckte Ziele zu erreichen? – Mit unserer persönlichen Nachbetreuung wird der Jahresabschluss zum wertvollen Instrument für Unternehmen.

faq-dick
faq-dick-19x1t12kzx5saaa

Häufige Fragen zum Jahresabschluss

Die Kosten für einen Jahresabschluss variieren je nach Abschlussart und Unternehmensgröße. In unserer Kanzlei sind Transparenz und Offenheit sehr wichtig. Deshalb schätzen wir die Kosten für Ihren Jahresabschluss gerne vorab, um Ihnen mehr Planungssicherheit zu bieten.

Für einen Jahresabschluss müssen alle Dokumente vorhanden sein, um die Geschäftsvorgänge des betroffenen Geschäftsjahres rechtskonform zu belegen. Anlagevermögen, Warenbestände, Kontoauszüge, Verträge (zu Krediten, mit Versicherungen, Kunden und Geschäftspartnern sowie Arbeitsverträge), Rechnungen, Barbelege und Forderungen – es werden alle Unterlagen benötigt, um alle Geschäftsvorgänge durchgängig zu dokumentieren. Klienten von Kanzlei Aigner können sich aber entspannen, wir führen Sie souverän durch den Jahresabschluss.

Nein, der Jahresabschluss bildet die Basis, um Steuererklärungen abzugeben. Im Jahresabschluss werden Gewinn/Verlust aus dem Geschäftsjahr aufgezeigt. Dieser Gewinn/Verlust bildet die Basis für die folgende Steuererklärung.