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Lohn- und Personal­ver­rechnung
mit Kanzlei Aigner

Sie suchen einen verlässlichen Partner für alle Aufgaben in der Lohn- und Personalverrechnung? Unsere Kanzlei in Ried im Innkreis bietet umfänglichen Service durch unsere erfahrenen Personalverrechner. Pünktliche Lohnverrechnung, ÖGK-Meldungen oder Beratungsleistungen – unsere Klienten können auf Fachwissen, Genauigkeit und unsere anpackende Art bauen.

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Lohn- und Personal­verrechnung
in der Praxis

Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die Lohn- und Gehaltsabrechnung für Ihr Personal:

  • Entgelt- und Abgaben-Berechnung
  • Erstellung von Lohn- und Gehaltszetteln
  • Erstellung von Jahreserklärungen & Jahreslohnzetteln
  • Kommunalsteuererklärung

Mit unserer Betreuung schaffen wir Sicherheit durch Verlässlichkeit und Struktur. Auch um Krankengeld- und Karenzmeldungen bei der ÖGK sowie An- und Abmeldungen kümmert sich unser Team.  

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Übersichtliche Verrechnung und Auswertungen

Für Unternehmen zählt ein transparenter Überblick zu monatlichen Entgelten und Abgaben, um die Personalkosten im Griff zu haben. Zusätzlich bieten wir Ihnen Auswertungen, um in der gemeinsamen Beratung Optimierungspotenzial aufzuzeigen. Transparenz und Sicherheit sind unsere oberste Ziele in der Personalverrechnung für unsere Klienten.

Ausgestaltung
von Dienst­verhältnissen & Arbeitsrecht

Von unserer Erfahrung profitieren Unternehmen auch in der Ausgestaltung von Dienstverträgen. Oft in der Praxis: Arbeitgeber und -nehmer vereinbaren einen Nettolohn. Wir gestalten den Dienstvertrag so, dass der vereinbarte Nettolohn dem Unternehmen die geringstmöglichen Kosten verursacht. Eine abgabenoptimierte Lohn- und Gehaltsgestaltung mit Prämien, Zuschüssen oder Sachbezügen ermöglicht innovative Lösungen für attraktive Gehälter/Löhne bei moderaten Kosten für den Arbeitgeber.

Auch arbeitsrechtliche Beratung können Sie bei uns in Anspruch nehmen: Beispielsweise was bei Kündigungen & Entlassungen rechtlich möglich ist, was dabei berücksichtigt werden muss. Welche Aufgaben müssen Mitarbeiter laut Ihrem Arbeitsvertrag ausführen? – Viele Fragen aus dem Arbeitsalltag können Sie im vertrauensvollen Gespräch mit unseren Experten klären.

Abhandlung von Gehalts­exekutionen
bei Mitarbeitern

Eine Gehaltsexekution sollte kein Grund sein, sich von einem Mitarbeiter zu trennen oder einen geeigneten Kandidaten nicht einzustellen. Deshalb übernimmt unser Team die gesamte Abwicklung der Gehaltsexekution: Sie senden uns das Formular zu Drittschuldenerklärung durch und wir übernehmen den Rest für Sie. Optional können die Mehrkosten für die Abwicklung der Gehaltsexekution vom Gehalt/Lohn des betroffenen Mitarbeiters abgezogen werden.

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Gerne beraten wir Sie zu den Auswirkungen und Aufgaben im Rahmen einer Gehaltsexekution bei Mitarbeitern.