Unsere Kanzlei in Ried im Innkreis bietet Steuerberatung für Gründer und bestehende Unternehmen. Wir verstehen Steuerberatung als einen flexiblen Prozess, der sich stets an aktuelle Anforderungen und Entwicklungen anpassen muss.
Doppelbesteuerung vermeiden
Immer wenn Unternehmen in zwei Ländern tätig sind, gilt es eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dafür kommen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Anwendung. Darin ist geregelt, welches Land besteuern darf und welches auf die Besteuerung verzichten muss. Das Ziel ist immer eine effektive Einzelbesteuerung. Besonders häufig kommt dieser Fall in unserer Kanzlei zur Anwendung, wenn beispielsweise ein österreichisches Bauunternehmen auf einer Großbaustelle in Deutschland längerfristig tätig ist. Wir beraten Unternehmen kompetent zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
Internationale Steuerfragen
Ob Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland, Auslandsinvestitionen oder die Besteuerung von Betriebsstätten im Ausland – immer wieder stellen sich internationale Steuerfragen, die wir mit Fachwissen beantworten und Sie bei einer korrekten Auslegung unterstützen.

Beratung & Vertretung im Finanzstrafrecht
Joachim Aigner ist anerkannter Experte für Finanzstrafrecht im Steuerwesen und darf Klienten im Finanzstrafrecht beraten und vertreten.