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Steuer­beratung
für Gründer und erfahrene Unter­nehmer

Unsere Kanzlei in Ried im Innkreis bietet Steuerberatung für Gründer und bestehende Unternehmen. Wir verstehen Steuerberatung als einen flexiblen Prozess, der sich stets an aktuelle Anforderungen und Entwicklungen anpassen muss.

Die Steuerberatung durch unser Team umfasst alle relevanten Leistungen:

Rechtsform­beratung

Steuerberater Joachim Aigner bietet Rechtsformberatung für Neu- und Bestandsklienten. Die Wahl der richtigen Rechtsform bei der Gründung ist ebenso relevant, wie eine mögliche Veränderung der Rechtsform, wenn die Umsatzentwicklung diese nahelegt.

  • Unternehmensziele & Zukunftspläne als Teil der Rechtsformberatung
  • Welche Rechtsform ist steuerlich vorteilhaft?
  • Aufbereitung einer vorteilhaften Lösung
  • Verständliche Erklärung der Möglichkeiten

In der Rechtformgestaltung gibt es für uns kein Schema F. Wir erarbeiten für jedes Unternehmen eine Lösung, die sowohl Unternehmensziele als auch die Zukunftspläne des Unternehmers in Einklang bringen.

Gründer­beratung & Steuer­beratung bei Umgründ­ungen

Neben der Rechtsformberatung legt Steuerberater Joachim Aigner in der Gründungsberatung großen Wert auf ein Coaching zu den betriebswirtschaftlichen Aspekten für Gründer:

  • Kalkulationen & Kostenstellen
  • Steuern & Abgaben
  • Erstellung einer Mindestumsatzberechnung
  • Planrechnungen und Budgetierung

Eine gute Planung der Nachgründungsphase, um das kritische dritte Jahr als Unternehmer erfolgreich zu bestehen, liegt Joachim Aigner besonders am Herzen. Wie können Vorauszahlungen und Nachzahlungen bei der Einkommenssteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen sicher gehandhabt werden? – Darauf bereitet unsere Kanzlei Gründer optimal vor. Auch die Beantragung von Förderungen sowie die Begleitung bei Bankgesprächen gehört für uns zum persönlichen Service.

Gründungsberatung nutzen

Bei Umgründungen ist die Steuerberatung wichtig, um z. B. ein Einzelunternehmen in eine GmbH steuerlich vorteilhaft einzubringen. Auch Verschmelzungen oder Zusammenschlüsse werden von uns vorbereitet und begleitet. Das Umgründungsrecht ist eine komplexe Thematik, die wir beherrschen und unsere Klienten zu ihrem Vorteil dazu ausführlich beraten.

Unter­nehmens­nachfolge und -verkauf

Die klassische Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie wird immer seltener. Deshalb ist der Verkauf an externe Nachfolger immer relevanter. Unsere Kanzlei thematisiert die Unternehmensnachfolge bei Klienten über 50 Jahren aktiv und berät tatkräftig:

  • Wie stellen Sie sich die Unternehmensnachfolge vor?
  • Denkbare Nachfolgemodelle:
    • Übergabe an die Familie?
    • Management Buyout?
    • Übernahme durch Mitbewerber?
  • Ist eine geordnete Schließung sinnvoller?

Für eine externe Unternehmensnachfolge ist die Unternehmensbewertung für einen Verkauf essenziell. Hierzu berät Joachim Aigner Unternehmer mit großem Erfahrungsschatz. Welcher Preis und welche Modalitäten bzw. Amortisationszeiträume sind realistisch? Wir begleiten die Verkaufsverhandlungen persönlich, um ein Optimum für unsere Klienten zu erreichen.

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Doppel­besteuerung vermeiden

Immer wenn Unternehmen in zwei Ländern tätig sind, gilt es eine Doppelbesteuerung zu vermeiden. Dafür kommen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zur Anwendung. Darin ist geregelt, welches Land besteuern darf und welches auf die Besteuerung verzichten muss. Das Ziel ist immer eine effektive Einzelbesteuerung. Besonders häufig kommt dieser Fall in unserer Kanzlei zur Anwendung, wenn beispielsweise ein österreichisches Bauunternehmen auf einer Großbaustelle in Deutschland längerfristig tätig ist. Wir beraten Unternehmen kompetent zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.

Internationale Steuerfragen

Ob Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland, Auslandsinvestitionen oder die Besteuerung von Betriebsstätten im Ausland – immer wieder stellen sich internationale Steuerfragen, die wir mit Fachwissen beantworten und Sie bei einer korrekten Auslegung unterstützen.

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Beratung & Vertretung im Finanz­strafrecht

Joachim Aigner ist anerkannter Experte für Finanzstrafrecht im Steuerwesen und darf Klienten im Finanzstrafrecht beraten und vertreten.